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   LAG Hamm, 07.04.2016 - 15 Sa 1448/15   

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LAG Hamm, 07.04.2016 - 15 Sa 1448/15 (https://dejure.org/2016,28970)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07.04.2016 - 15 Sa 1448/15 (https://dejure.org/2016,28970)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07. April 2016 - 15 Sa 1448/15 (https://dejure.org/2016,28970)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Betriebsbedingte Änderungskündigung, Namensliste, nicht grob fehlerhafte Sozialauswahl, abgestufte Darlegungslast; Massenentlassungsanzeige, Konsultationsverfahren

  • IWW

    § 1 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 5, § ... 2 KSchG, § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 17 Abs. 2 KSchG, § 17 KSchG, § 6 Satz 1 KSchG, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, 2 lit. c, 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 5 Abs. 1 BetrVG, § 5 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 1 Abs. 5 Satz 2 KSchG, § 1 Abs. 3 KSchG, § 1 Abs. 3 Satz 3 KSchG, § 17 Abs. 1, 3 KSchG, § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 KSchG, § 4 KSchG, § 6 KSchG, § 85 SGB IX, § 95 Abs. 2 SGB IX, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der Sozialauswahl hinsichtlich einer Änderungskündigung aufgrund eines Interessenausgleichs

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Änderungskündigung; Namensliste; nicht grob fehlerhafte Sozialauswahl; abgestufte Darlegungslast; Massenentlassungsanzeige; Konsultationsverfahren

  • rechtsportal.de

    Überprüfung der Sozialauswahl hinsichtlich einer Änderungskündigung aufgrund eines Interessenausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 07.04.2016 - 15 Sa 1448/15
    Eine Austauschbarkeit ist anzunehmen, wenn aufgrund der fachlichen Qualifikation des unmittelbar betroffenen Arbeitnehmers oder aufgrund der Art des Arbeitsplatzes eine alsbaldige personelle Ersetzbarkeit nach einer kurzen Einarbeitungszeit gegeben ist (vgl. BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01 -, NZA 2003, 849).

    Dem ist der Kläger unzureichend allein bestreitend entgegengetreten (BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01 -, NZA 2003, 849).

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Hamm, 07.04.2016 - 15 Sa 1448/15
    Ein Verstoß des Arbeitgebers gegen diese gesetzliche Beteiligungspflicht der Schwerbehindertenvertretung führt indes nicht zur Rechtsunwirksamkeit der Kündigung (BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13, NZA 2015, 931).
  • BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 601/14

    Rügen bei Massenentlassung - Präklusion nach § 6 KSchG

    Auszug aus LAG Hamm, 07.04.2016 - 15 Sa 1448/15
    Dieser soll sich nicht erstmals in zweiter Instanz auf einen bis dahin in das gerichtliche Verfahren nicht eingeführten anderen Unwegsamkeitsgrund einlassen müssen und soll nicht die dafür erheblichen Tatsachen ermitteln und die entsprechenden Beweise beibringen müssen (BAG 20.01.2016 - 6 AZR 601/14 -, juris; vgl. auch BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 07.04.2016 - 15 Sa 1448/15
    Dieser soll sich nicht erstmals in zweiter Instanz auf einen bis dahin in das gerichtliche Verfahren nicht eingeführten anderen Unwegsamkeitsgrund einlassen müssen und soll nicht die dafür erheblichen Tatsachen ermitteln und die entsprechenden Beweise beibringen müssen (BAG 20.01.2016 - 6 AZR 601/14 -, juris; vgl. auch BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11).
  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei

    Auszug aus LAG Hamm, 07.04.2016 - 15 Sa 1448/15
    Daher hat der Arbeitnehmer alle weiteren Unwirksamkeitsgründe spätestens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz in den Prozess einzuführen, anderenfalls er mit diesen Unwirksamkeitsgründen grundsätzlich ausgeschlossen ist (BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10 -, BAGE 140, 261).
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 352/11

    Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen

    Auszug aus LAG Hamm, 07.04.2016 - 15 Sa 1448/15
    b) Die Sozialauswahl ist grob fehlerhaft, wenn eine evidente, ins Auge springende erhebliche Abweichung von den Grundsätzen des § 1 Abs. 3 KSchG vorliegt und der Interessenausgleich jede soziale Ausgewogenheit vermissen lässt (st. Rspr. BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 478/13, NZA 2015, 1122; BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 554/11 -, BAGE 146, 234; BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 352/11 -, BAGE 142, 339).
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 478/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 07.04.2016 - 15 Sa 1448/15
    b) Die Sozialauswahl ist grob fehlerhaft, wenn eine evidente, ins Auge springende erhebliche Abweichung von den Grundsätzen des § 1 Abs. 3 KSchG vorliegt und der Interessenausgleich jede soziale Ausgewogenheit vermissen lässt (st. Rspr. BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 478/13, NZA 2015, 1122; BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 554/11 -, BAGE 146, 234; BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 352/11 -, BAGE 142, 339).
  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 879/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 07.04.2016 - 15 Sa 1448/15
    Solange gut nachvollziehbare und ersichtlich nicht auf Missbrauch abzielende Überlegungen für die - etwa sogar fehlerhaft - getroffene Eingrenzung des auswahlrelevanten Personenkreises sprechen, ist die Grenze der groben Fehlerhaftigkeit unterschritten (BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 879/06, NZA 2008, 1060).
  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 854/11

    Abweichung der Namensliste von der Auswahlrichtlinie

    Auszug aus LAG Hamm, 07.04.2016 - 15 Sa 1448/15
    b) Die Sozialauswahl ist grob fehlerhaft, wenn eine evidente, ins Auge springende erhebliche Abweichung von den Grundsätzen des § 1 Abs. 3 KSchG vorliegt und der Interessenausgleich jede soziale Ausgewogenheit vermissen lässt (st. Rspr. BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 478/13, NZA 2015, 1122; BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 554/11 -, BAGE 146, 234; BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 352/11 -, BAGE 142, 339).
  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Umfang der Mitteilungspflicht des

    Auszug aus LAG Hamm, 07.04.2016 - 15 Sa 1448/15
    Bei einer beabsichtigten betriebsbedingten (Änderungs-)Kündigung muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat alle Tatsachen mitteilen, die für die Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung von Bedeutung sind (vgl. etwa BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 495/85 -, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 48; BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88 -, EzA § 626 nF BGB Nr. 118).
  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88

    Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von

  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 581/00

    Interessenausgleich mit Namensliste und betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 368/02

    Betriebsbedingte Kündigung - Insolvenzverwalter - Interessenausgleich mit

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 284/06

    Interessenausgleich mit Namensliste - Massenentlassung - Vertrauensschutz

  • BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 495/85

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Betriebsratsanhörung zur

  • LAG Hessen, 19.05.2011 - 14 Sa 1479/10

    Änderungskündigung und Interessenausgleich mit Namensliste - Vermutungswirkung

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